Förderreglement
1. Förderbeiträge
Entwicklungs- oder Produktionsverträge werden schriftlich vereinbart. Je nach Entwicklungstand der eingereichten Projekte werden folgende Beiträge gesprochen:
Entwicklungsbeitrag Drehbuch: |
bis SFr. 5‘000.- bis SFr. 50‘000.- |
2. Projektrahmen
Länge des Films: |
1 bis maximal 30 Minuten alle Genre maximal 3 A4-Seiten maximal 10 A4-Seiten Deutsch oder Englisch |
3. Eingabetermine & Bearbeitungsfristen
Eingabetermine: |
jederzeit maximal 3 Monate nach Eingabetermin |
4. Persönliche Angaben
Lebenslauf mit Kontaktangaben wie Wohnadresse & Telefonnummer.
5. Bewertungs- & Prüfungsverfahren
Die Kommissionsmitglieder prüfen die Projekte hinsichtlich Originalität und Qualität. Ein mögliches Auswertungspotential an nationalen und internationalen Kurzfilmfestivals mit angemessener Erfolgsaussicht wird besonders gewichtet. Im Bereich Low-Budget-Film stehen die Kriterien „Nachwuchsförderung“ und „Erstlingswerk“ im Vordergrund.
Die Kommissionsmitglieder wählen die interessantesten Projektideen aus und laden deren Autoren zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein, wo sie eine weitere Gelegenheit bekommen die Kommission und den Produzent von Ihrem Projekt zu überzeugen.
Die Entscheide der Kommissionsmitglieder sind abschliessend und werden nicht begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Eingabeformat & Adresse
Alle Projektunterlagen und persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt. Die
Unterlagen sind inklusiv Lebenslauf im PDF Format an info@minervafilm.ch einzureichen.